Ich arbeite für
Privatpersonen
Gewerbetreibende
Gerichte
Versicherungen
Erbgemeinschaften
Firmen
Vereine
Immobilienbewertung
Sie benötigen eine fundierte Bewertung ihrer Immobilie, Privat oder für Gericht ?
Ich erstelle ihnen ein
Verkehrswertgutachten nach §194 BauBG.
Hierfür gibt es drei nomierte Verfahren: das Sachwert-, Ertragswert- und
Vergleichswertverfahren.
Ich bewerte ihre Immobilie nach dem jeweils für sie zutreffenden oder gewünschten
Verfahren und erstelle ihnen ein gerichtskonformes rechtsverbindliches Verkehrswertgutachten
(Gerichts- u. Privatgutachten/Parteigutachten).
Qualifikationen
Als Mitglied im Verband freier Bau- und Bodensachverständiger e.V. bin ich geprüfter Sachverständiger
im Bereich "Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken" sowie "Schäden an Gebäuden".
Als zweifacher Handwerksmeister verfüge ich darüber hinaus über ein breites Spektrum praktischer
Erfahrung mit gewerkeübergreifendem Wissen.
Verkehrswertgutachten
Ein Verkehrswertgutachten ist die umfangreichste Form von Gutachten.
Vom Sachverständigen werden alle prüfbaren, wertrelevanten Einflüsse herangezogen und bewertet.
Dazu gehören Einblick in behördliche Dokumente wie z.B. das Grundbuch und das Lastenverzeichnis.
Eine ausführliche Begehung des Objektes mit umfassender Dokumentation aller Räume, Aussenansichten
und der Umgebung. Die Lage der Immobilie innerorts spielt dabei ebenso mit ein, wie der Ort selbst.
Auch
"Merkantiler Minderwert" fließt, sofern er vorhanden ist, mit in das Gutachten ein.
Ein wichtiger Aspekt können zusätzlich eingetragene Rechte wie z.B. Wegerecht, Nißbrauch oder
Erbpacht sein. Je detallierter Informationen zu möglichen Modernisierungen vorliegen, um so genauer
kann das Verkehrswertgutachten den tatsächlichen Objektwert herausstellen.
Schwerpunkte
Wohnimmobilien
Ein- und Zweifamilienhäuser
Doppelhäuser
Reihenhäuser
Eigentumswohnungen
Mehrfamilienhäuser
Grundstücke